Schulassistenz
Schulassistenz ermöglicht schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung den Besuch einer für sie am besten geeigneten Schulform. Dies gilt für Förderschulen ebenso wie für alle wohnortnahen Regelschulen.
Unsere Leistungen sind auf Individualität, Qualität und Kontinuität ausgerichtet. Abgestimmt auf den individuellen Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf eines Kindes bieten wir Schulassistenz an.
Der Umfang dieser Leistung kann – orientiert am individuellen Unterstützungsbedarf –einzelne Unterrichtsstunden, den gesamten Schultag sowie alle schulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Klassenfahrten, Praktika) umfassen.
Zielsetzung der Schulassistenzen ist es, durch eine personenzentrierte Begleitung die behinderungsbedingten Beeinträchtigungen auszugleichen und beim Überwinden von einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren zu unterstützen. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit, aber auch die Eigenkontrolle, Regelakzeptanz und Konzentration der Schülerinnen und Schüler sollen ebenso gefördert werden, wie deren soziale Kontakte.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres multiprofessionellen Schulassistenzteams sind bei uns angestellt und sichern – ebenso wie eingesetzte Vertretungskräfte – die Kontinuität der Leistung. Prozessbegleitend erhält das Team eine regelmäßige pädagogische Fachberatung.
Der Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt die ideelle Grundlage für Leistungen der Schulassistenz dar. Die Schulassistenz trägt dazu bei, dass das Recht auf Teilhabe an Bildung realisiert wird.
Übernahme der Kosten: Eine Schulassistenz für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ist bei der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) zu beantragen. Für Kinder mit einer sozial-emotionalen oder seelischen Behinderung ist das Jugendamt (§ 35a SGB VIII) zuständig.